Sanitätswachdienst bei Veranstaltungen
Der Sanitätswachdienst bei Veranstaltungen dient zur medizinischen Erstversorgung der Teilnehmer, der Zuschauer und nicht zuletzt des Personals des Veranstalters.
Der Transport eines Notfallbetroffenen in ein Krankenhaus oder zu einem diensthabenden Arzt ist in der Regel keine Aufgabe des Sanitätswachdienstes. Teilweise wird dem Veranstalter der Sanitätswachdienst von Behörden oder seinem Verband vorgeschrieben. Auch eine vertragliche Bindung des Veranstalters z. B. durch Musikgruppen sind möglich.
Unser Angebot
Wir leisten auf dem Gebiet der Gemeinde Römerstein Sanitätswachdienst bei sportlichen und kulturellen Veranstaltungen. Unser eingesetztes Personal besteht aus mindestens zwei Sanitätshelfern. Eine gute Ausbildung und regelmäßige Fortbildung ist für uns selbstverständlich.
Hinweise
- Die Einteilung der Einsatzkräfte nach Art und Anzahl sowie der Ausrüstung erfolgt durch uns.
- Gerade im Sommer finden viele Veranstaltungen, auch parallel, statt. Der Antrag soll uns spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Alle unsere Einsatzkräfte sind ehrenamtlich tätig und stehen daher nur begrenzt zur Verfügung.
- Die Versorgung der Einsatzkräfte mit Speisen und Getränken erfolgt grundsätzlich auf Rechnung des Veranstalters.
- Die Beantragung des Sanitätswachdienstes bedeutet noch keine Zusage unsererseits über dessen Übernahme.