Der Vorstand leitet den Ortsverein. Er gibt der Mitgliederversammlung einen Bericht über seine Tätigkeit. Seine Amtszeit beträgt vier Jahre. Die Amtszeit des derzeitigen Vorstandes endet im Jahr 2025.
Rechtsverbindliche Erklärungen des Ortsvereins werden nach §18 der Satzung vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter sowie einem weiteren Vorstandsmitglied im Sinne des BGB abgegeben. Vorstand im Sinne des BGB sind der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schatzmeister.